Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen AGBs Airportservice Hamburg
Stand: Januar 2013
allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von Airportservice Hamburg P. Martens, Ole Enn 2, D- 22307 Hamburg, im Folgenden Airportservice Hamburg genannt.
1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Bei Buchung des Kunden fernmündlich, schriftlich per Post, Fax oder e-Mail. Die Reiseleistung kommt auf fernmündliche, schriftliche oder per e-Mail erhaltene Bestätigung durch Airportservice Hamburg zustande.
1.2 Bei Buchung über das Internet
1.2.1 Im Fall direkter Buchung bei Airportservice Hamburg über das Internet bietet der Kunde durch Absendung eines Beförderungsverlangens per e-Mail Airportservice Hamburg den Abschluss eines Beförderungsvertrages verbindlich an. Hierbei kommt der Vertrag erst durch Zusendung einer Buchungsbestätigung per e-Mail durch Airportservice Hamburg zustande. Die Bestätigung erfolgt binnen drei Werktagen; während dieser Zeit ist der Besteller an sein Angebot gebunden.
1.2.2 Sofern Probleme hinsichtlich der gewünschten Leistung auftreten, setzt sich Airportservice Hamburg auf geeignete Weise mit dem Kunden in Verbindung.
1.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Unrichtigkeiten, Fehler und Unstimmigkeiten zu überprüfen und Airportservice Hamburg gegebenenfalls darauf hinzuweisen.
1.2.4. Bei Vermittlungen von Fahrtaufträgen an Fremdfirmen und Subunternehmer sind die ausführenden Unternehmen für die ordnungsgemäße und pünktliche Ausführung des Auftrages verantwortlich. Evtl. Ansprüche und Forderungen müssen an das ausführende Unternehmen gestellt werden. Das ausführende Unternehmen wird dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich mitgeteilt.
2. Inhalt des Vertrages
2.1 Airportservice Hamburg kann solche Fahrten zusammenfassen, die geografisch sinnvoll zu bedienen sind. Es können bis zu 3 Adressen (2 Zwischenstopps) angefahren werden. Sollte der Kunde einen Solotransfer gebucht haben (Aufpreis) wird er exclusiv befördert. Airportservice Hamburg behält sich Leistungsänderungen vor, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren.
2.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind ausgeschlossen. Ausnahme sind Wartezeiten die der Kunde zu verantworten hat sowie Wartezeiten am Flughafen die auf nicht angekündigte Verspätungen zurückzuführen sind, bzw. die durch verzögerte Gepäckausgabe oder Zollformalitäten entstehen. Diese Wartezeiten werden mit € 12.00 pro angefangene 15 Min. berechnet. Die Berechnung beginnt nach 15 Min. der bestätigten Abholzeit.
3. Zeitliche Änderungen
3.1 Bei geänderten Flugzeiten oder Umbuchungen gewährleistet Airportservice Hamburg den Transport, wenn Airportservice Hamburg von diesen Änderungen wenigstens 24 Stunden vor der geplanten Ankunfts- bzw. Abflugszeit durch den Kunden Kenntnis erlangt. Auch bei einer Änderung der Flugnummern wird der Transfer durch Airportservice Hamburg in gleicher Weise nur gewährleistet, wenn dies durch den Kunden innerhalb gleicher Frist angezeigt wird.
3.2 Sofern Airportservice Hamburg von einer solchen Änderung weniger als 24 Stunden vor der Ankunfts- bzw. Abflugszeit Kenntnis erlangt, ist der Airportservice Hamburg zu einem Transfer nicht verpflichtet. Sofern Airportservice Hamburg den Transfer in diesem Fall nicht übernimmt, kann Airportservice Hamburg eine Bearbeitungsgebühr von € 25,– pro Auftrag berechnen.
3.3 Zeitliche Abweichungen vom Flugplan
Bei Verspätungen ankommender Flüge von bis zu zwei Stunden wird Airportservice Hamburg schnellstmöglich, d.h. binnen maximal einer Stunde, ein Fahrzeug bereitstellen. Bei allen anderen zeitlichen Abweichungen wird sich Airportservice Hamburg bemühen, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Ausnahmesituationen, wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von Airportservice Hamburg nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Für alle zeitlichen Abweichungen, die nicht von Airportservice Hamburg zu vertreten sind, gilt, dass kein Anspruch des Kunden auf eine Ersatzbeförderung besteht.
4. Abholzeiten
Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich Airportservice Hamburg. Sie ergibt sich aus der Fahrtzeit, der Lage der Abholadressen sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften und des angefahrenen Flughafens. Airportservice Hamburg teilt dem Kunden spätestens 3 Tage vor dem Abflugtermin die genaue Abholzeit schriftlich, fernmündlich bzw. per E-Mail mit.
5. Gepäck
Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung eines Mehrpreises befördert werden.
6. Preise und Bezahlung
6.1 Preise
6.1.1 Die Transferpreise gelten für eine Abholadresse, für diese Adresse kann eine einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Sonderleistungen, die auf Kundenwunsch erbracht werden, können von Airportservice Hamburg gesondert berechnet werden.
6.2 Bezahlung
6.2.1 Bei Buchungen über das Internet kann der Kunde bar, per Rechnung oder Lastschrift bezahlen. Bei Bezahlung wird der gesamte Preis sofort fällig.
6.2.2 Der Kunde hat die Buchungsbestätigung bzw. die erteilte Rechnung unverzüglich auf Fehler, Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten hin zu überprüfen und AIRPORTSERVICE Hamburg gegebenenfalls darauf hinzuweisen.
7. Rücktritt
7.1 Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei dem Airportservice Hamburg spätestens 72 Stunden bis vor Antritt der Fahrt schriftlich vor, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,– pro Buchung erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei beim Airportservice Hamburg eingehen, führen zu einer Stornierung der geplanten Fahrt. Die Stornierungskosten betragen: Bis 48 Stunden vor Fahrtbeginn 50 % des Fahrpreises der Einzelfahrt. Bis 24 Stunden vor Fahrtantritt 75 % des Fahrpreises der Einzelfahrt. Danach sind 100 % des Fahrpreises der Einzelfahrt zu zahlen Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
7.2 Zeigt der Kunde Fehler, Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten der Buchungsbestätigung nicht unverzüglich an, so ist er nicht berechtigt, aufgrund der nicht gerügten Abweichungen vom Vertrag zurückzutreten.
8. Gewährleistung/Haftung
Airportservice Hamburg haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere solche, die nicht von Airportservice Hamburg zu vertreten sind, übernimmt Airportservice Hamburg grundsätzlich nicht. Haftung für Schäden wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Airportservice Hamburg oder dem von Airportservice Hamburg eingesetzten Fahrer übernommen.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Airportservice Hamburg gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis von Airportservice Hamburg zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise. In Extremsituationen und Unwettern kann Airportservice Hamburg die Fahrt – auch kurzfristig – stornieren. Hierbei entstehen dem Kunden keine Stornogebühren, bereits gezahlte Beträge werden zurück erstattet
9. Datenverarbeitung
Airportservice Hamburg darf die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
10. Anschrift, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Die Anschrift von Airportservice Hamburg lautet wie folgt:
Airportservice Hamburg
P. Martens
Ole Enn 2
D- 22307 Hamburg
10.2 Erfüllungsort ist Bad Bramstedt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, ebenfalls Bad Bramstedt.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.